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RKW Berater - Berater AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen "Berater“ für die Tätigkeit Selbständiger Unternehmensberater

im Auftrag des RKW Rationalisierungs- und Innovationsmanagement GmbH

1

Geltungsbereich

 

Die Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem RKW und
selbständigen Unternehmensberatern, denen von dem RKW ganz oder
teilweise die Beratung von Unternehmen übertragen wird

 

2

Umfang und Ausführung des Auftrages

2.1

Der Berater ist verpflichtet, den ihm übertragenen Auftrag mit größter Sorgfältigkeit durchzuführen. Erkennt der Berater, dass er zur Durchführung eines Auftrages – aus welchen Gründen auch immer - nicht geeignet ist, so hat er dies dem RKW unverzüglich mitzuteilen und den Auftrag zurück zugeben.

2.2

Der Berater hat die ‘Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Beratungen’, die zwischen dem RKW und dem Beratungskunden vereinbart sind, zur Kenntnis genommen. Er wird diese Bedingungen bei der Durchführung seiner Tätigkeit genau beachten und entsprechend handeln.

2.3

Bei der Durchführung des Auftrages hat der Berater Eigenwerbung zu unterlassen. Anderweitige Geschäftsinteressen außer
denen dem RKW dürfen nicht verfolgt werden.

2.4

Der Berater ist an die in dem Vertrag zwischen RKW und dem Beratungskunden festgelegte Aufgabenstellung gebunden. Die Beratungsleistung ist in dem vereinbarten Zeitraum zu erbringen; vereinbarte Termine sind einzuhalten. Sollte der Berater während der Durchführung des Auftrages erkennen, dass die Aufgabenstellung und/oder die Termine für
die Dauer der Beratung verändert werden müssen, hat er dies dem RKW
unverzüglich mitzuteilen.

2.5

Der Berater hat die Beratung grundsätzlich in eigener Person durchzuführen.
Beabsichtigt der Berater, andere Personen bei der Durchführung der Beratung
einzusetzen, so hat er dies vor deren Einsatz dem RKW mitzuteilen. Das RKW kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern.
Wird eine Beratungsgesellschaft mit der Beratung beauftragt, so sind dem
RKW die einzelnen Personen, die die Beratung durchführen sollen, zu benennen. Das RKW kann Personen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.6

Der Berater hat innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung die
erforderlichen Termine dem RKW mitzuteilen.

2.7

Dem RKW ist innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Beratung auf
neutralem Papier ein Bericht über die Beratung in jeweils 3-facher
Ausfertigung vorzulegen (2 für Kunde, 1 für RKW).

2.8

Mitarbeiter des RKW sind berechtigt, an Beratungen teilzunehmen.

 

3

Schweigepflicht

3.1

Der Berater und alle mitarbeitenden Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Beratungskunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das RKW ist jedoch umfassend zu unterrichten.

3.2

Der Berater darf nur mit Zustimmung des RKW die Weitergabe eines Beratungsberichtes oder Teile hiervon gestatten. Er ist verpflichtet, der Weitergabe eines Beratungsberichtes zuzustimmen, wenn dies von dem RKW gewünscht wird.

 

4

Haftung

4.1

Der Berater haftet dem RKW gegenüber bei Erfüllung seiner
Verpflichtungen für Vorsatz und jede Art von Fahrlässigkeit.

4.2

Wird das RKW wegen der Tätigkeit des Beraters in Anspruch genommen,
hat der Berater das RKW von entsprechenden
Forderungen freizustellen.

4.3

Der Berater ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung
abzuschließen, die durch den Berater verursachte Schäden
bestmöglich abdeckt. Auf Verlangen ist ein Nachweis hierüber zu erbringen.

 

5

Mangelhafte Leistung

5.1

Bei mangelhafter Beratung oder Berichterstattung durch den Berater kann das
RKW die notwendigen Nachleistungen kostenlos und spesenfrei fordern.
Kommt der Berater dieser Verpflichtung nicht nach, ist das RKW nach
vergeblicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, auf Kosten
des Beraters die notwendigen Nachleistungen anderweitig in
Auftrag zu geben oder das Honorar des Beraters zu mindern.

5.2

Schadenersatzansprüche wegen schuldhafter Vertragsverletzungen bleiben
unberührt.

 

6

Vertragsdauer, vorzeitige Beendigung, Folgeaufträge

6.1

Der Beratervertrag läuft über die vereinbarte Zeit. Kündigt das RKW den
Beratungsvertrag mit dem Beratungskunden oder endet dieser Vertrag auf sonstige Weise (siehe Punkt 6.2 der Geschäftsbedingungen zum Beratervertrag), dann endet zum gleichen Zeitpunkt auch der Vertrag des RKW mit dem Berater. Der Berater hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung für die bis dahin von ihm erbrachten Leistungen.

6.2

Endet der Beratungsvertrag mit dem Beratungskunden vor Abschluss der
Beratung aus Gründen, die der Berater zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, dem RKW alle durch die vorzeitige Beendigung des Beratervertrages mit dem Kunden anstehenden Nachteile zu ersetzen.

6.3

Der Berater hat das RKW unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm Gründe
beim Beratungskunden bekannt werden, die das RKW zu sofortigen Kündigung des Beratungsvertrages mit dem Kunden berechtigen können. Der Berater ist auch verpflichtet, das RKW unverzüglich mitzuteilen, wenn Antrag auf Konkurs oder Eröffnung des Vergleichsverfahrens gestellt wurde oder gegen den Beratungskunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder wenn eine Zahlungsunfähigkeit zu erwarten ist.

6.4

Zusatz-, Folge oder Neuaufträge des Unternehmens an den Berater sind unverzüglich, in jedem Falle vor Annahme durch den Berater, dem RKW mitzuteilen.

 

7

Vergütung

7.1

Der Berater hat das RKW innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der
Beratung die Honorar- und Reisekostenabrechnung mit Zeitnachweis in
zweifacher Ausfertigung unter Verwendung der entsprechenden Formulare
einzureichen. Für Reise- oder sonstige Nebenkosten sind Kopien der
Originalbelege vorzulegen.

7.2

Der Berater ist nicht zum Inkasso berechtigt. Der Berater darf vom Beratungskunden keine gesonderten Honorare oder sonstige Vergünstigungen für seine Beratungstätigkeit verlangen oder annehmen.

7.2.1

Geleistete Tagewerke, für die ein öffentlicher Zuschuss gewährt wird,
müssen in dem Jahr abgerechnet werden, in dem sie durchgeführt wurden.

8

Abtretung von Honoraransprüchen. Die Abtretung einer Forderung des Beraters aus dem Beratervertrag ist nur mit Zustimmung des RKW wirksam.

 

9

Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für die Leistungen beider Teile ist Mainz.

 

10

Unwirksamkeitsklausel

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender
Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so
berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

   
  Das Beratungsunternehmen verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die zur
Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die, Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei
einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
   

Mainz, den 01. Januar 2003

Fimenstempel & Unterschrift

 

 
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Das RKW fördert die Moder-
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