Beraterregistrierung zum
Förderprogramm „Beratung Mittelstand“ von
Wirtschaftsministerium und ISB Rheinland-Pfalz

Das RKW Rheinland-Pfalz wurde mit Publikation des Ministerialblatts der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, 67. Jahrgang, Nummer 11, vom 29.12.2015 nach Arbeiten zur Homogenisierung und Präzisierung des Verfahrens sowie neuen Abstimmungen mit Wirtschaftsministerium und Investitions- und Strukturbank (ISB) als eine fachkundige Stelle des Mittelstandsberatungsprogramms benannt.

Unten finden Sie die erforderlichen Unterlagen, Erklärungen und Formblätter zur Registrierung in diesem Verfahren.

Bitte beachten Sie, daß diese Registrierung NICHT gleichbedeutend mit einer Zulassung oder Akkreditierung ist, und daß aus einer erfolgreichen Registrierung innerhalb dieses Verfahrens KEINERLEI weitere Rechte oder Vorteile im Rahmen von RKW-internen Projekten und/oder Verfahren entstehen.

Die Wiedereinführung des „RKW-Berater“ in Rheinland-Pfalz analog der in anderen Bundesländern üblichen RKW-Verbundstrukturen erfolgte nach dem Beratertag im August 2016, die Beschreibung und relevanten Unterlagen finden Sie Zulassung zum RKW-Berater in Rheinland-Pfalz.

Die Antragsunterlagen

.