Zulassung zum
„RKW-Berater in Rheinland-Pfalz“
durch den RKW RLP e.V.

Nach längerer „Abwesenheit“ haben wir uns vor allem aufgrund von zunehmenden Berichten über zum Teil abenteuerliche Beratungsqualität entschlossen, die in anderen Landesverbänden heute nach wie vor übliche Bezeichnung des „RKW-Beraters“ auch in Rheinland-Pfalz wieder einzuführen. Seitens des Vereins möchten wir diesen in Rheinland-Pfalz seit längerer Zeit nicht mehr genutzten Begriff wieder als Qualitätsmaßstab bei KMU-Beratungen etablieren, um gerade KMU die Sicherheit einer geprüften, überwachten und inhaltlich-methodisch adäquaten Beratungsqualität zu gewährleisten.

Unten finden Sie die erforderlichen Unterlagen, Erklärungen und Formblätter zur Zulassung in diesem Verfahren.

Bitte beachten Sie, daß eine erfolgreiche Zulassung innerhalb dieses Verfahrens die Registrierung Förderprogramm „Beratung Mittelstand“ (mit gleichen Laufzeiten und ohne Mehrkosten) BEREITS ENTHÄLT.

Bitte beachten Sie ebenfalls dringend die eingeräumte Nutzung dieser Bezeichnung AUSSCHLIESSLICH im Rahmen von RKW-Projekten!

Die Antragsunterlagen

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